Kanton für die Bewilligungen zuständig – Gesuche per Ende Oktober geplant

Die kantonalen Behörden hatten dem Verein anfangs Sommer mitgeteilt, dass die Bewilligungen erst erteilt werden können, wenn das zuständige Bundesamt dem Projekt grundsätzlich zugestimmt habe. Auf ein entsprechendes Gesuch des Vereins Wisent Thal hin stellte der Bund nun fest, dass die verschiedenen Bewilligungen in der Kompetenz des Kantons liegen, er das Projekt aber grundsätzlich befürworte.

Nach diesem Schriftenwechsel hat der Verein Wisent im Thal die entsprechenden Gesuche an die kantonale Verwaltung bzw. die für Baugesuche zuständigen beiden Gemeinden Welschenrohr und Balm bei Günsberg fertiggestellt und wird sie Ende Oktober einreichen. Da das Projekt alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, rechnet der Vorstand mit dem Eintreffen der verschiedenen Bewilligungen rechtzeitig für einen Projektstart im Januar 2019.

Die vollständige Medienmitteilung vom 8. Oktober 2018 gibt es hier.