Es geht los! Das Bundesgericht bestätigt die Rechtmässigkeit des Wisent-Projekts im Thal

Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und kommt dabei zum Schluss, dass sowohl die Behörden wie auch das Verwaltungsgericht die Prüfung unseres Vorhabens eingehend vorgenommen haben und die erteilten Bewilligungen bundesrechtskonform sind.

Der Verein Wisent im Thal ist hocherfreut über das Urteil. Damit ist die Baubewilligung rechtskräftig und die Umsetzung des Projekts kann starten. Wir werden nun als erstes den Bau des Geheges und die Tierbeschaffung in die Wege leiten. Gleichzeitig wird der Kontakt zu den verschiedensten Akteuren in der Region gesucht, unter anderem mit dem Ziel, eine Begleitgruppe zu gründen, welche die Entwicklung des Projekts beobachtet. Es ist dem Verein Wisent im Thal ein Anliegen, dass möglichst breite Kreise aus der Region ins Projekt involviert sind und davon profitieren können. Deshalb soll auch so schnell als möglich die Besucherlenkung und Information so gestaltet werden, dass die zu erwartenden Besucherinnen und Besucher umfassend und ansprechend informiert werden können.

Ziel des Projektes ist es, mit einer Wisent-Testherde in einem rund 100 Hektaren grossen Gebiet bei Welschenrohr zu untersuchen, ob der im Mittelalter ausgerottete Wisent heute als Wildtier im Jura tragbar ist. Der Versuch im Gehege dauert fünf Jahre. Das Testgelände gehört der Bürgergemeinde Solothurn und dem Landwirt Benjamin Brunner und wird für die Dauer des Versuches eingezäunt. Es wird während der Projektzeit weiterhin land- und forstwirtschaftlich genutzt und der Zugang für die Öffentlichkeit wird nicht eingeschränkt.

Unsere Medienmitteilung finden Sie hier.